Staatliche Förderungsmöglichkeiten

September 15, 2008 by wabe · Leave a Comment
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Derzeit fördert der Staat bei Vermietobjekten die Sanierung denkmalgeschützter Objekte durch steuerliche Abschreibung der Sanierungskosten in Höhe von 9 % in den ersten 8 Jahren und von 7% in den folgenden 4 Jahren.

Zusätzlich wird der Wert des Gebäudebestands, je nach Baujahr, jährlich mit 2 – 2,5 % abgeschrieben.

Außerdem können die Darlehenszinsen, die die Mieteinnahmen überschreiten, ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.

Dies bedeutet konkret für den Erwerber, dass er zwei Partner hat, die ihn bei der Finanzierung seiner Immobilie unterstützen: nämlich den Mieter und den Staat. Er selbst muss je nach seinem zu versteuernden Einkommen u.U. nur rund ein Drittel aller damit verbundenen Kosten tragen.