Braucht man eine private Altersvorsorge

September 5, 2008 by wabe · 1 Comment
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Diese Frage stellt sich sicher jeder von uns, denn alles, was wir jetzt fürs Alter sparen, das fehlt uns im Heute und wir wollen genau jetzt auf nichts verzichten und wollen uns mit unserem Einnahmen alles das leisten, was wir uns leisten können.

Doch ist das nicht zu kurz gedacht?

Wir denken nicht an Morgen und schon gar nicht an Übermorgen. Manche sind der Meinung, der Staat oder meine Verwandten werden es dann schon richten. Doch der Staat wird nicht mehr leisten können, als er heute leistet, eher weniger.

Wenn man sich für eine private Altersvorsorge entscheidet, ist ein Rentenvergleich empfehlenswert. Hier ist noch eine interessanter Blog zum Thema private Krankenversicherung.

Riester-Rente

Dezember 15, 2003 by Vocke · Leave a Comment
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Seit dem Jahr 2002 gibt es eine zusätzliche, private, staatlich geförderte Altersvorsorge, die Riester Rente.Diese Altersvorsorge kann auf freiwilliger Basis jede förderberechtigte Personein Anspruch nehmen. Die Förderung findet durch eine Zulage oder auch durch einen Sonderausgabenabzug statt.

Personen, die eine Riester Rente beanspruchen können: alle gesetzlich Pflichtversicherten, dazu gehören auch Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes; Arbeitslosengeld- und Arbeitslosengeld II-Empfänger; Beamte; Behinderte in Werkstätten; geringfügig Beschäftigte, die die Versicherungsfreiheit nicht beanspruchen; Pflegepersonen; Versicherte während der Erziehungszeit und versicherungspflichtige Selbständige.

Personen, die von der Förderung ausgenommen sind: geringfügig Beschäftigte, die nicht den vollständigen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen; Rentner, Pensionäre; nicht pflichtversicherte Selbstständige: vor allem Freiberufler, die über ein berufsständisches Versorgungswerk versichert sind, etwa Mediziner oder Rechtsanwälte; Schüler, Studenten und Sozialhilfeempfänger.

Bislang wurden Riester-Produkte nur von Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften zur Verfügung gestellt.
Aus dem schon vorhandenen Angebot der unterschiedlichen Anbieter haben sich spezielle, auf die gesetzlichen Vorgaben abgestimmte, bestätigte Tarife entwickelt.
Diese sind unter dem bestimmten Namen schon bekannt – aber in ihren Sonderformen erfüllen die Voraussetzungen zur Riester-Rente:
a. Banksparplan, der zu Rentenbeginn in eine Rentenversicherung, über die dann die Auszahlung erfolgt, umgesetzt wird.
b. herkömmliche private Rentenversicherung
c. Fondsgebundene Rentenversicherungen
d. Fondssparplan, der ebenso zu Rentenbeginn in eine Rentenversicherung, über die dann die Auszahlung erfolgt, umgesetzt wird.
e. Pensionsfonds, Pensionskasse, eventuell auch Direktversicherung

Kosten:

Abgesehen von den Beitragszahlungen sollte man beim Abschluss und bei der fortlaufenden Besparung von Riester-Produkten mit keinen weiteren Kosten rechnen.
Es empfiehlt sich beim Abschluss entsprechender Produkte mehrere Angebote miteinander zu vergleichen. Auf diese Weise kann man schnell erkennen, bei welchem Anbieter es möglich ist, die private Altersvorsorge am günstigsten abzuschließen.
In Bezug auf die Beitragszahlungen sollte man darauf achten, dass deren Höhe ganz davon abhängig ist, wie hoch die Privatrente bei Renteneintritt ausfallen soll.

Eine Riester-Rente ist sinnvoll möglichst früh abzuschließen. Einerseits kann man durch einen früheren Einzahlungsbeginn den Kapitalstock vergrößern und auf diese Weise die Privatrente erhöhen.
Andererseits verfügt man über mehr Zeit, und so kann man das benötigte Kapital ansparen und die Beitragshöhe verringern.
Vor Vertragsabschluss ist ein Riester Vergleich auf jeden Fall zu empfehlen.

Seit Juni 2008 ist es möglich eine Riester-Rente auch zum Bauen der eigenen Wohnung zu verwenden. Hierzu bietet der Gesetzgeber die Möglichkeit, aus einem Riester-Vertrag Kapital zu entnehmen, welches in Form von Eigenkapital zum Bauprojekt eingesetzt werden kann.

Im Falle des Ablebens des Riester-Vertragsinhabers wird das ganze Vertragsguthaben auf den Ehepartner übertragen – falls dieser ebenso über ein eines Riester-Produktes verfügt, gehen in diesem Fall auch die gezahlten Fördermittel nicht verloren. Sonst erfolgt die Verteilung des Guthabens nach Abzug der Zulagen im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge.