Umschuldung
Mit einer Umschuldung wird ein neues Schuldverhältnis des Verbrauchers begründet. Auf diese Weise ist es möglich, schon vorhandene Forderungen zu tilgen. Damit hat der Verbraucher die Möglichkeit mehrere Darlehen wie zum Beispiel ein Forwarddarlehen, ein Hypothekendarlehen oder eine Baufinanzierung auf einen Schlag abzulösen. Ein positiver Nebeneffekt der Umschuldung besteht darin, dass mit ihr erneut Kreditwürdigkeit erlangt werden kann.
Bei dieser Methode sollte der Verbraucher damit rechnen, dass das neu beanspruchte Darlehen eine langfristige Zinsbindung bedeutet.
Eine Umschuldung durchzuführen, ist einfach dahergesagt, aber ihre Umsetzung sollte überlegt werden. Wenn zum Beispiel nach Abschluss eines Darlehensvertrages festgestellt wird, dass man günstigere Zinskonditionen erhalten könnte, ist es in der Regel nicht ohne größeren Kostenaufwand abzuwenden. Da wegen vielleicht schon vorhandener Zinsbindung im abgeschlossenen Vertrag dem Verbraucher im Nachgang eine Modifikation erschwert wird. Es sei denn, er sollte eine Vorfälligkeitsentschädigung an den Kreditgeber zahlen, um das vorhandene Vertragsverhältnis umschulden zu können. Eine Umschuldung mit Vorfälligkeitsentschädigung ist nur in seltenen Fällen ratsam. Die bisherige Bank muss ausserdem die Kündigung erlauben. Die Kündigungsfrist beträgt hier 6 Monate.
Wie schon oben erwähnt, eine Umschuldung muss genau überlegt werden, aus diesem Grunde ist es auf jeden Fall ratsam, einen Kreditvergleich zu machen, um einen Kredit günstig zu erhalten.Wer einen Kreditvergleich in Anspruch nehmen möchte, der kann diesen ganz einfach im Internet über eine Suchmaschine finden. Hier besteht die Möglichkeit schnell eine Seite zu finden. Dort sollte man nur noch die gewünschte Kreditsumme und die Laufzeit angeben und bereits errechnet der Kreditvergleich die Zinsen und die monatliche Tilgung aus. Durch den Ratenkreditrechner werden die monatlichen Raten zur Verfügung gestellt, die bei der Höhe des Ratenkredits und der gewählten Laufzeit, entstehen.
Je nach aktueller Zinssituation und der zukünftig zu erwartenden Zinsentwicklung kann der Abschluss ein Forward-Darlehens sinnvoll sein. Mit einem Forward-Darlehen besteht die Möglichkeit, sich die derzeitigen Zinskonditionen für die Zukunft – für Kredite mit höchstens 3 Jahre Vorlauf – zu sichern. Die Garantie auf den derzeitigen Zinssatz findet über einen Zinsaufschlag statt. Forward-Darlehen sind nur in Niedrigzinszeiten rentabel. Als zusätzliche Kosten werden Gebühren für Notar- und Grundschuldeintrag fällig, man kann hier 0,5 % in Bezug auf die eingetragene Grundschuld einkalkulieren.
Geldanlage
Zahlreiche Menschen möchten gerne einen bestimmten Geldbetrag anlegen, aber sie wissen einfach nicht, welche Geldanlage-Form für sie die beste ist. Es gibt viele Arten von Geldanlagen, die sowohl Vor- als Nachteile haben.
Das Sparbuch war vor einigen Jahren noch die bevorzugste Anlageform, aber das hat sich erheblich verändert – viele Personen sind noch nicht einmal mehr ein Sparbuchen in Besitz. Die meisten Leute wissen, dass es solche Geldanlagen gibt, mit denen sie bei gleicher Sicherheit eine eindeutig bessere Rendite erreichen können. Wie zum Beispiel Sparkonten oder Festgeldanlagen. Beide Anlageformen stellen sehr günstige Zinssätze zur Verfügung. Insbesondere die Sparkonten wurden in den vergangenen Jahren sehr bevorzugt, da sie dem Anleger eine hohe Flexibilität bieten und in der Regel sogar höhere Zinssätze aufweisen, als Tagesgeldkonten.
Tagesgeld:
Ein Tagesgeld-Konto bietet viele Vorteile: Hierbei sollte man mit keinen Kündigungsfristen rechnen, die Zinsen sind in der Regel höher und man kann über das Geld innerhalb kürzester Zeit wieder verfügen. Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Einlagensicherung ist das Geld auch im Ernstfall nicht verloren. Die Flexibilität sollte bezahlt werden: Die Banken stimmen ihre Zinssätze oft auf die aktuellen Marktumstände ab. So kann der Zinssatz von einen Tag auf den anderen erheblich sinken. Doch trotz des gesunkenen Zinssatzes stellt das Tagesgeld immer noch eine günstige Rendite zur Verfügung.
Festgeld:
Festgeld ist eine verzinste Geldanlage-Form, die Banken und Sparkassen anbieten. Sparer legen ihr Geld für eine bestimmte Periode fest an und bekommen dafür einen gewährleisteten Festzins. Festgeld charakterisiert sich durch Gebührenfreiheit, Kapitalsicherheit und Renditegarantie. Aufgrund festgeschriebener Festgeld Zinsen ist das Sparergebnis bis zum Ende der Laufzeit im voraus berechenbar. Es gibt keine Kursverluste. Beim Festgeld gibt es eine bestimmte Laufzeit. Üblich sind kurze Laufzeiten zwischen drei Monaten und einem Jahr. Bei manchen Banken gibt es auch längere Festgeld-Laufzeiten, in Ausnahmefällen sogar bis zu 10 Jahren. Aber zu beachten: Lange Laufzeiten sind nur in Hochzinsphasen rentabel, falls sich Sparer überdurchschnittliche Zinsen für lange Perioden sichern können. Beim Festgeld gibt es keine Möglichkeit von Kündigung. Deshalb sollte man sich genau überlegen, welche Laufzeit man für sein Festgeld wählt. Bei einigen wenigen Banken gibt es jedoch die Option, dass im Falle eines unerwarteten Ereignisses das Kapital vor dem regulären Laufzeitende freigegeben werden kann.
Riester-Rente
Seit dem Jahr 2002 gibt es eine zusätzliche, private, staatlich geförderte Altersvorsorge, die Riester Rente.Diese Altersvorsorge kann auf freiwilliger Basis jede förderberechtigte Personein Anspruch nehmen. Die Förderung findet durch eine Zulage oder auch durch einen Sonderausgabenabzug statt.
Personen, die eine Riester Rente beanspruchen können: alle gesetzlich Pflichtversicherten, dazu gehören auch Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes; Arbeitslosengeld- und Arbeitslosengeld II-Empfänger; Beamte; Behinderte in Werkstätten; geringfügig Beschäftigte, die die Versicherungsfreiheit nicht beanspruchen; Pflegepersonen; Versicherte während der Erziehungszeit und versicherungspflichtige Selbständige.
Personen, die von der Förderung ausgenommen sind: geringfügig Beschäftigte, die nicht den vollständigen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen; Rentner, Pensionäre; nicht pflichtversicherte Selbstständige: vor allem Freiberufler, die über ein berufsständisches Versorgungswerk versichert sind, etwa Mediziner oder Rechtsanwälte; Schüler, Studenten und Sozialhilfeempfänger.
Bislang wurden Riester-Produkte nur von Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften zur Verfügung gestellt.
Aus dem schon vorhandenen Angebot der unterschiedlichen Anbieter haben sich spezielle, auf die gesetzlichen Vorgaben abgestimmte, bestätigte Tarife entwickelt.
Diese sind unter dem bestimmten Namen schon bekannt – aber in ihren Sonderformen erfüllen die Voraussetzungen zur Riester-Rente:
a. Banksparplan, der zu Rentenbeginn in eine Rentenversicherung, über die dann die Auszahlung erfolgt, umgesetzt wird.
b. herkömmliche private Rentenversicherung
c. Fondsgebundene Rentenversicherungen
d. Fondssparplan, der ebenso zu Rentenbeginn in eine Rentenversicherung, über die dann die Auszahlung erfolgt, umgesetzt wird.
e. Pensionsfonds, Pensionskasse, eventuell auch Direktversicherung
Kosten:
Abgesehen von den Beitragszahlungen sollte man beim Abschluss und bei der fortlaufenden Besparung von Riester-Produkten mit keinen weiteren Kosten rechnen.
Es empfiehlt sich beim Abschluss entsprechender Produkte mehrere Angebote miteinander zu vergleichen. Auf diese Weise kann man schnell erkennen, bei welchem Anbieter es möglich ist, die private Altersvorsorge am günstigsten abzuschließen.
In Bezug auf die Beitragszahlungen sollte man darauf achten, dass deren Höhe ganz davon abhängig ist, wie hoch die Privatrente bei Renteneintritt ausfallen soll.
Eine Riester-Rente ist sinnvoll möglichst früh abzuschließen. Einerseits kann man durch einen früheren Einzahlungsbeginn den Kapitalstock vergrößern und auf diese Weise die Privatrente erhöhen.
Andererseits verfügt man über mehr Zeit, und so kann man das benötigte Kapital ansparen und die Beitragshöhe verringern.
Vor Vertragsabschluss ist ein Riester Vergleich auf jeden Fall zu empfehlen.
Seit Juni 2008 ist es möglich eine Riester-Rente auch zum Bauen der eigenen Wohnung zu verwenden. Hierzu bietet der Gesetzgeber die Möglichkeit, aus einem Riester-Vertrag Kapital zu entnehmen, welches in Form von Eigenkapital zum Bauprojekt eingesetzt werden kann.
Im Falle des Ablebens des Riester-Vertragsinhabers wird das ganze Vertragsguthaben auf den Ehepartner übertragen – falls dieser ebenso über ein eines Riester-Produktes verfügt, gehen in diesem Fall auch die gezahlten Fördermittel nicht verloren. Sonst erfolgt die Verteilung des Guthabens nach Abzug der Zulagen im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge.
